Verträglichkeit
Was „dermatologisch getestet" tatsächlich bedeutet
Kaum eine Auslobung ist so verbreitet und so wenig aussagekräftig. Der Begriff beschreibt, dass geprüft wurde. Er beschreibt nicht, wie geprüft wurde und was dabei herauskam.
Der Begriff ist nicht geschützt
Es gibt keine Rechtsnorm, die festlegt, welche Untersuchung durchgeführt sein muss, damit ein Produkt als „dermatologisch getestet" bezeichnet werden darf. Anders als bei geschützten Bezeichnungen existiert weder ein Mindeststandard für die Kollektivgröße noch eine verbindliche Vorgabe zum Verfahren.
Daraus folgt zweierlei. Erstens ist die Aussage für sich genommen kein Qualitätsmerkmal. Zweitens bleibt sie trotzdem an die allgemeinen Anforderungen an Werbeaussagen gebunden: Sie muss zutreffen und belegbar sein. Ein Produkt, für das keinerlei dermatologische Prüfung vorliegt, darf so nicht ausgelobt werden.
Was üblicherweise dahintersteht
In der Praxis ist der Epikutantest das Verfahren, auf das sich die Aussage stützt. Das Produkt wird unter Okklusion auf ein definiertes Hautareal aufgebracht und die Reaktion nach festgelegten Intervallen dermatologisch beurteilt.
Die okklusive Applikation ist dabei bewusst eine Verschärfung gegenüber der normalen Anwendung. Unter dem luftdichten Verschluss quillt die Hornschicht, ihre Durchlässigkeit steigt, und Substanzen wirken länger und konzentrierter ein als im Alltag. Ein Produkt, das diese Bedingungen unauffällig übersteht, wird bei bestimmungsgemäßer Anwendung mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls vertragen.
Was die Aussage nicht leistet
Drei Missverständnisse begegnen uns regelmäßig.
Es ist keine Aussage über Wirksamkeit
Verträglichkeit und Wirksamkeit sind unabhängig voneinander. Ein Produkt kann hervorragend verträglich sein und dennoch keinen messbaren Effekt auf die Haut haben. Wer eine Wirkung belegen will, braucht eine Wirksamkeitsstudie mit objektiven Messparametern.
Es ist keine Garantie für jede Haut
Eine Prüfung beschreibt das Verhalten in einem Kollektiv. Individuelle Unverträglichkeiten und Allergien gegen einzelne Bestandteile bleiben möglich. Deshalb ist die Deklaration der Inhaltsstoffe für Betroffene wichtiger als jedes Prüfsiegel.
Es sagt nichts über den Umfang
Ob die Prüfung an 20 oder an 50 Probanden erfolgte, ob über 24 oder 48 Stunden, ob mit oder ohne Nachbeobachtung, geht aus der Formulierung nicht hervor. Genau darin liegt der Unterschied zwischen einer belastbaren und einer symbolischen Prüfung.
Wer die Aussage tatsächlich absichern will, sollte im Prüfbericht Kollektivgröße, Applikationsdauer, Ablesezeitpunkte, Bewertungsskala und Ergebnis dokumentiert haben. Diese Angaben sind es, die im Streitfall zählen. Die Formulierung auf der Packung ist es nicht.
Abgrenzung zu verwandten Formulierungen
| Formulierung | Übliche Grundlage | Aussagegehalt |
|---|---|---|
| Dermatologisch getestet | Epikutantest | Es wurde geprüft. Das Ergebnis bleibt offen. |
| Dermatologisch bestätigt oder gut verträglich | Epikutantest mit Bewertung | Geht weiter, da ein Ergebnis behauptet wird, und muss entsprechend belegt sein. |
| Klinisch getestet | Studie am Menschen, Design variiert stark | Ohne Angabe des Designs kaum einzuordnen. |
| Für empfindliche Haut geeignet | Prüfung an entsprechendem Kollektiv | Setzt voraus, dass gerade dieses Kollektiv untersucht wurde. |
Der Sprung von „getestet" zu „bestätigt" ist juristisch bedeutsamer, als er klingt. Die zweite Formulierung behauptet ein Ergebnis und verlangt damit einen Beleg für dieses Ergebnis, nicht nur für die Durchführung.
Sie haben ein Produkt und brauchen einen Nachweis?
Schildern Sie uns kurz das Produkt und die geplante Aussage. Sie bekommen eine Einschätzung, welche Prüfung dafür nötig ist.